Hunde sind treue und liebevolle Begleiter, aber ihre Haltung ist auch mit einigen Kosten verbunden.
Dazu gehört die Hundesteuer, die von vielen Städten und Gemeinden erhoben wird.
Es gibt jedoch bestimmte Hunde, für die keine Hundesteuer gezahlt werden muss.
Diese Hunde sind von der Hundesteuer befreit
Assistenzhunde
Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen unterstützen.
Sie sind von der Hundesteuer befreit, da sie als unentbehrliche Helfer für ihre Besitzer gelten.
Diensthunde
Diensthunde werden von der Polizei, dem Militär oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingesetzt, um Verbrechen aufzudecken oder Sicherheitsaufgaben zu erfüllen.
Sie sind von der Hundesteuer befreit, da sie eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung spielen.

Rettungshunde
Rettungshunde werden eingesetzt, um vermisste oder verschüttete Menschen zu finden.
Sie sind von der Hundesteuer befreit, da sie bei der Rettung von Menschenleben eine wichtige Rolle spielen.
Jagdhunde und Herdenschutzhunde
In einigen Gemeinden sind Jagdhunde und Herdenschutzhunde von der Hundesteuer befreit.
Das gilt aber nur dann, wenn die Hunde tatsächlich ihrem „wirklichen“ Job nachgehen, also Jagdhunde von Jägern und Herdenschutzhunde als Schutz für Nutztiere auf Weiden eingesetzt werden.
Sonderfall Tierschutzhunde
In einigen Städten und Gemeinden können Tierschutzhunde für eine bestimmte Zeit von der Hundesteuer befreit werden, meist für ein bis zwei Jahre.
Diese Hunde haben oft eine schwierige Vergangenheit.
Die Befreiung von der Hundesteuer soll dazu beitragen, dass diese Hunde schneller ein neues Zuhause finden.