In vielen Büros wird das heimliche Tapsen von Pfoten auf dem Boden oder ein zufriedenes Schnaufen aus einer Büroecke immer häufiger. Bürohunde sind nicht nur eine willkommene Abwechslung, sondern auch ein Beitrag zur Stressreduktion am Arbeitsplatz. Doch Hunde spielen nicht nur im Büro eine wichtige Rolle.
Sie sind Seelentröster, Fitnesstrainer, Berufspartner und manchmal auch ein Posten in der Steuererklärung. Tauchen wir tiefer in die Welt der Vierbeiner ein und erforschen, welchen Mehrwert sie in unserem Alltag und Berufsleben haben.
Vielseitige Rollen unserer vierbeinigen Freunde
Hunde sind mehr als nur Haustiere. Als Seelentröster unterstützen sie Singles, treiben als Fitnesstrainer den Sportmuffel an und bereiten als Spielgefährten Einzelkindern Freude. Doch sie gehen noch einen Schritt weiter: Bei der Polizei, dem Zoll, Drogenfahndern und vielen weiteren Berufsfeldern sind sie unverzichtbare Kollegen.
Selbst in ehrenamtlichen Rollen, wie in Seniorenheimen oder Schulen, können sie als wahre Stimmungsaufheller wirken. Nicht zu vergessen ist ihre Rolle als Therapie- oder Assistenzhund für Menschen mit gesundheitlichen Herausforderungen. Ob im Beruf oder im Privatleben, ihr Beitrag ist immens.
Unterstützung vom Staat: Assistenzhunde und die Krankenkasse
Es mag überraschen, aber der Wert eines Assistenzhundes wird auch von offiziellen Stellen erkannt. Einige private Organisationen ermöglichen den Einsatz von Hunden in therapeutischen Rollen, während die Anschaffung eines ausgebildeten Assistenzhundes unter Umständen von der Krankenkasse mitfinanziert wird.
Die ARAG Experten betonen, dass es zwar derzeit nur einen gesetzlichen Anspruch beim Blindenführhund gibt, jedoch lohnt sich ein Antrag auch bei anderen Erkrankungen. Der Mehrwert eines solchen Hundes für den Halter kann nicht hoch genug geschätzt werden.
Vierbeiner in der Steuererklärung: Was Hundehalter wissen sollten
Wenn es darum geht, Kosten geltend zu machen, gibt es für Hunde und ihre Besitzer auch gute Nachrichten. Wenn die Anschaffung eines Hundes ärztlich verordnet ist, können die Kosten laut Lohnsteuerhilfeverein steuerlich geltend gemacht werden. Das beinhaltet nicht nur den Kauf, sondern auch die Ausbildung und die tierärztlichen Kosten des Hundes.
Selbst bei Diensthunden gelten besondere Regelungen, bei denen Futter, Geschirr und Zubehör als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Doch Achtung: Das Finanzamt kann Belege und Quittungen verlangen. Darüber hinaus gibt es weitere steuerliche Vorteile, wie die Möglichkeit, die Hundehalterhaftpflichtversicherung und sogar die Dienste eines Gassi-Gehers abzusetzen.
Ein Anspruch auf einen Bürohund besteht ebenso wenig wie ein Anspruch auf einen Hund als Bürgergeldbezieher.