Haustiere zählen in der Schweiz zu den beliebtesten Begleitern der Menschen. Zumindest sprechen mehr als 1,4 Millionen Katzen, mehr als eine halbe Million Hunde und über 80.000 Pferde (Stand 2019) eine entsprechende Sprache. Was aber, wenn das Tier einmal krank wird oder einen Unfall hat oder verursacht?
Worauf ist bei der Auswahl einer geeigneten Tierschutzversicherung zu achten?
Es gibt ein paar Dinge, die vor oder bei der Suche nach einer Versicherung für den Liebling beachtet werden sollten.
Für welche Tierarten kann eine Haustierversicherung abgeschlossen werden?
Besonders bekannt sind zweifelsfrei die Tierversicherungen für Hunde und Katzen. Je nach Versicherer können aber auch
– Vögel,
– Kleintiere wie Meerschweinchen und Kaninchen,
– Reptilien und anderweitige Exoten,
– Pferde oder sogar
– Nutztiere
entsprechend versichert werden.
Kann ein Tier aus jeder Altersgruppe, eventuell sogar eines mit Vorerkrankungen, aufgenommen werden?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, weil sie vom individuellen Versicherungsanbieter abhängt. Umso wichtiger ist es, sich vor einem Versicherungsabschluss genau zu informieren, ob es diesbezüglich bestimmte Regelungen gibt.
Wie sieht es mit den Kündigungsfristen aus?
Die jeweiligen Kündigungsbedingungen lassen sich in den Anbieter-AGB finden, wobei die Kündigung der Tierversicherung unter Einbehaltung der Kündigungsfrist immer möglich sein sollte. Beim Versterben oder Verkaufen des Haustieres ist es zudem üblich, dass der Vertrag direkt auflösbar ist.
Wie sinnvoll ist es, Tierversicherungen vor dem Vertragsabschluss zu vergleichen?
Sehr – schon allein deshalb, weil die Preis- und Leistungsspanne recht groß ist. Für einen diesbezüglich diesbezüglichen Überblick bietet sich also unter anderem ein Vergleich der Haustierversicherungen bei Insurando an.

Welche Versicherungsbereiche werden abgedeckt?
Eine Tierversicherung trägt zur finanziellen Deckung der Behandlungs- und Heilungskosten bei, die durch Krankheits- oder Unfälle zustande kommen können.
Insofern lohnt es sich gerade bei größeren Tieren und bei potenziell höheren Kosten, über eine Tierkrankenversicherung nachzudenken. Eine solche beinhaltet häufig Leistungen wie
- die bereits erwähnten Behandlungskosten bei Unfällen oder Krankheiten,
- Medikamente (Impfungen jedoch eher selten),
- Krankentransportkosten,
- die (teilweise) Übernahme der Kosten, die bei chirurgischen Eingriffen entstehen oder
- die Übernahme von Verpflegungskosten bei einem Aufenthalt des Tieres in einem entsprechenden Spital.
Prinzipiell gilt dabei: Je jünger und gesünder ein Tier ist, desto wahrscheinlicher ist es, dieses zu guten Konditionen versichern zu können. Gerade bei Pferden ist es zudem sinnvoll, über eine Todesfallversicherung (inklusive Diebstahlversicherung) nachzudenken.
Und auch eine Haftpflichtversicherung für Haustiere sollte auf keinen Fall fehlen. Immerhin müssen Haustierbesitzer für Schäden, die sich auf ihre Tiere zurückführen lassen, vollumfänglich aufkommen. Sowohl bei dritten Personen als auch beim Eigentum Dritter. Und ein Schaden kann schnell entstehen – beispielsweise deshalb, weil eine Katze oder ein Hund an Silvester bereits eine gewisse Angst haben, sie dann aus Versehen zusätzlich erschreckt werden und jemanden beissen. Daher dazu nun noch einige zusätzliche Informationen.

Gibt es Tierversicherungen, die verpflichtend abgeschlossen werden müssen?
Im Prinzip ja. Zwar ist das Hunderecht in der Schweiz nicht staatlich, sondern kantonsweise geregelt. Dennoch ist es in vielen Kantonen obligatorisch, seinen Hund bei einer Haftpflichtversicherung anzumelden. Die Deckungssumme beträgt dabei – abhängig vom individuellen Gesetz – zwischen etwa 1 und 5 Millionen Franken. In der Mehrheit der Fälle gehört ist der Hund in der Privathaftpflichtversicherung seines Halters inkludiert. Im Zweifelsfall sollte dies jedoch noch einmal explizit überprüft werden.
Für Pferde ist eine entsprechende Tierhalterhaftpflicht zwar keine Bedingung. Ein Verzicht auf sie ist im Hinblick auf das schnelle Geschehen eines Unfalls und die oftmals hohen, damit verbundenen Schadenssummen aber ebenfalls ratsam, sofern man nicht mit unbegrenzt mit eigenem Vermögen dafür haften möchte. Immerhin wird die Frage des eigenen Verschuldens bei einem Schaden meistens nicht gestellt.